Häufige Fragen
Was behandeln Logopäden?
Von wem bekomme ich ein Rezept?
Was muss ich mitbringen?
- Bitte bringen Sie ein gültiges Rezept vom verordnenden Arzt mit. Dieses darf laut der gesetzlichen Krankenkassenregelung nicht älter als 28 Tage sein.
- Da wir mit kleineren Kindern teilweise spielerisch auf dem Fußboden arbeiten, dürfen unsere Behandlungsräume nur mit Hausschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie aus diesem Grund für sich und Ihre Kinder Hausschuhe oder dicke Socken mit.
- Sollten bereits Berichte von Ärzten oder anderen Therapeuten durch Voruntersuchungen vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Wie läuft eine logopädische Therapie ab?
Basierend auf einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen sowie auf standardisierten und informellen Diagnostikverfahren beraten wir Sie hinsichtlich Therapiebedarf und -ansätzen und sprechen unsere Empfehlung zum therapeutischen Vorgehen aus.
Des Weiteren geben wir Ihnen wichtige Tipps mit auf den Weg, mit welchen Möglichkeiten Sie den Therapieverlauf positiv beeinflussen können.
Jede Therapie wird individuell an die Wünsche und Ziele des Patienten orientiert gestaltet.
Wir unterliegen – wie alle anderen Heilberufe – einer strengen Schweigepflicht.
Mit Ihrem Einverständnis arbeiten wir mit Ärzten, Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Angehörigen zusammen. Ein ständiger Austausch ist Voraussetzung für eine gute Behandlung und schnelle Erfolge.
Auch Fallbesprechungen innerhalb unserer wöchentlichen Teamsitzung und fachliche Weiterbildungen im Rahmen von zahlreichen Fortbildungen garantieren eine hohe Qualität unserer Arbeit.
Ab welchem Alter bekommt man Logopädie?
Wie oft findet eine logopädische Therapie statt und wie lange dauert diese?
In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal wöchentlich, je 45 Minuten statt.
Dürfen die Eltern bei der Therapie anwesend sein?
Je nach Behandlungsfeld und Alter des Kindes wird gemeinsam mit der Logopädin entschieden, ob eine Anwesenheit notwendig und sinnvoll erscheint.
Was ist wenn ich nicht in die Praxis kommen kann?
Wer zahlt die Behandlung? Muss ich einen Eigenanteil bezahlen?
Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten (pro Verordnung sind dies 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten).
Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von der Eigenbeteiligung befreit.
Ebenso Patienten, die einen Befreiungsnachweis ihrer Krankenkasse vorlegen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wie sind die Öffnungszeiten?
Sie erreichen uns telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Sollten Sie außerhalb unserer telefonischen Sprechzeiten anrufen, hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.