Häufige Fragen
Was behandeln Logopäd*innen?
Von wem bekomme ich eine Verordnung?
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung, zum Beispiel durch:
- Kinderärzt*innen
- Hausärzt*innen
- Neurolog*innen
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzt*innen
- Zahnärzt*innen
- Kieferorthopäd*innen
- Kinder- und Jugendpsychiater*innen
Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt entscheidet entsprechend der Symptome der Patientin bzw. des Patienten über Verordnungsmenge, Frequenz und Dauer der Therapie.
Was muss ich mitbringen?
- Bitte bringen Sie eine gültige ärztliche Verordnung mit. Dieses darf laut der gesetzlichen Krankenkassenregelung nicht älter als 28 Tage sein.
- Da wir mit kleineren Kindern teilweise spielerisch auf dem Fußboden arbeiten, dürfen unsere Behandlungsräume nur mit Hausschuhen betreten werden. Bitte bringen Sie aus diesem Grund für sich und Ihre Kinder Hausschuhe oder dicke Socken mit.
- Sollten bereits Berichte von Ärzt*innen oder anderen Therapeut*innen aus Voruntersuchungen vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Wie läuft eine logopädische Therapie ab?
Zunächst ist ein Arztbesuch notwendig, bei dem entschieden wird, ob eine logopädische Behandlung erforderlich ist. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin in unserer Gemeinschaftspraxis.
Basierend auf einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen sowie auf standardisierten und informellen Diagnostikverfahren beraten wir Sie hinsichtlich Therapiebedarf und -ansätzen und sprechen unsere Empfehlung zum therapeutischen Vorgehen aus.
Des Weiteren geben wir Ihnen wichtige Tipps mit auf den Weg, mit welchen Möglichkeiten Sie den Therapieverlauf positiv beeinflussen können.
Jede Therapie wird individuell an die Wünsche und Ziele der Patient*innen orientiert gestaltet.
Wir unterliegen – wie alle anderen Heilberufe – einer strengen Schweigepflicht.
Mit Ihrem Einverständnis arbeiten wir mit Ärzt*innen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Angehörigen zusammen. Ein ständiger Austausch ist Voraussetzung für eine gute Behandlung und schnelle Erfolge.
Auch Fallbesprechungen innerhalb unserer wöchentlichen Teamsitzung und fachliche Weiterbildungen im Rahmen von zahlreichen Fortbildungen garantieren eine hohe Qualität unserer Arbeit.
Ab welchem Alter bekommt man Logopädie?
Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen: Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Wie oft findet eine logopädische Therapie statt und wie lange dauert diese?
Die Ärzt*innen entscheiden entsprechend der Symptome der Patient*innen über Verordnungsmenge, Frequenz und Dauer.
In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal wöchentlich, je 45 Minuten statt.
Dürfen die Eltern bei der Therapie anwesend sein?
Eine Anwesenheit der Eltern während der Therapie ist jederzeit möglich.
Je nach Behandlungsfeld und Alter des Kindes wird gemeinsam mit der Logopädin entschieden, ob eine Anwesenheit notwendig und sinnvoll erscheint.
Was ist wenn ich nicht in die Praxis kommen kann?
Sollten Sie aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen nicht in die Praxis kommen können, führen wir auf ärztliche Verordnung auch Behandlungen bei Ihnen Zuhause oder in Pflegeeinrichtungen in Reutlingen, Metzingen und Umgebung durch.
Wer zahlt die Behandlung? Muss ich einen Eigenanteil bezahlen?
Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenkassen übernommen. Privatversicherte sollten sich vorab bei ihrer Krankenkasse über den Umfang der Erstattung informieren.
Für gesetzlich Versicherte fällt ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt pro Verordnung 10 Euro zuzüglich 10 % der Behandlungskosten.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Gleiches gilt für Personen, die eine entsprechende Befreiungsbescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wie sind die Öffnungszeiten?
Wir nehmen uns gern Zeit für Ihre Anliegen und Fragen. Termine für Therapie und Beratung können mit einer ärztlichen Verordnung vereinbart werden.
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag – Freitag:
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Sollten Sie außerhalb unserer telefonischen Sprechzeiten anrufen, hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.